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Allgemeine Nutzungsregeln für die mobile Fasssauna

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr aller Nutzer.

  • Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten.

 

  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die Sie auf dem Schild in der Sauna nachlesen können.

  • In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.

  • Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.

  • Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank).

  • Sauna-Aufgüsse sind nur mit den von uns mitgelieferten Sauna-Aufgusskonzentraten oder mit Produkten von anderen geprüften Händlern vorzunehmen.

 

  • Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.

  • Pro Aufguss nur 2 bis 3 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr. 

  • Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.

  • Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.

  • Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Vor einer Überschreitung öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.

  • Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den von uns mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheiten). Danach legen Sie max. 2 Holzscheiten nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 80 bis maximal 100 Grad erreicht ist.

  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.

  • Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.

  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

  • Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden. 

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieser außer Betrieb ist.

  • Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten und müssen dokumentiert werden.

  • Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.

 

 

Allgemeine Hinweise für die Nutzung der mobilen Fasssauna

  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.

  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe von 3,50 Meter und einer Breite von ca. 3 Meter.

  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.

  • Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.

  • Das Mietobjekt muss immer vor Betrieb vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenen und festen Untergrund ausgestellt werden.

 

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